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Car Wrapping nur noch mit Meisterbrief!

Sie sind selbständig als Folier? Dann stellen Sie jetzt noch schnell einen Antrag auf Rückvermeisterung! Diese können noch bis zum 14.02.2021 gestellt werden. Denn seit diesem Jahr gilt für viele Berufe die Meisterpflicht.

Beachten Sie: Folienverarbeitende Betriebe (zum Beispiel Carwrapping bzw. Autofolierung, Foliendesign, Beschriftung) zählen zum Gewerk des Schilder- und Lichtreklameherstellers. Für bestehende Betriebe - nicht nur die größeren Fachbetriebe, sondern auch den Einzelkämpfer im Nebengewerbe - besteht noch die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme in die Handwerkskrolle zu stellen.

Mehr dazu finden Sie auf der Seite der Offenbacher Wirtschaft

Privatkunden werden Preise mit MwSt. (brutto) und Geschäftskunden Preise ohne MwSt. (netto) angezeigt.